Seit 1. Mai 2017 ist die Vergabe der Bezeichnung Ingenieur/Ingenieurin neu geregelt. Gleich geblieben sind die Voraussetzungen: eine HTL-Matura (oder vergleichbare Qualifikation) und drei (bzw. sechs) Jahre fachbezogene Berufspraxis. Neu ist, dass die berufliche Praxis in Form eines Fachgesprächs mit ExpertInnen nachzuweisen ist.
Abgelegt wird das Fachgespräch an eigenen Zertifizierungsstellen wie dem BFI. Diese verleihen nach positiver Absolvierung die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin.
Die folgenden BFIs sind vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der Durchführung von Zertifizierungsverfahren betraute Zertifizierungsstellen: das BFI Burgenland, das BFI Kärnten, das BFI Niederösterreich, das BFI Oberösterreich, das BFI Tirol und das BFI Wien.
Details und Links zur Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin sowie zum Zertifizierungsverfahren finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.